Allgemeine Geschäftsbedingungen der Style Appartement Belle Arti GmbH

 

1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Verträge der Style Appartement Belle Arti GmbH über die Benutzung von deren Apartments. Die AGB schließen schriftliche Sondervereinbarungen nicht aus und sind gegenüber diesen subsidiär.

2. Begriffsdefiniton
2.1. „BeLLeArTi“ ist die Style Appartement Belle Arti GmbH.
2.2. „Kunde“ ist eine natürliche Person, die gegen Entgelt ein Apartment bewohnt. Der Kunde ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Kunde gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc.).
2.3. „Vertragspartner“ ist eine natürliche oder juristische Person, die als Kunde oder für einen Kunden einen Apartmentvertrag mit BeLLeArTi abschließt.
2.4. „Konsument“ und „Unternehmer“ sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
2.5. „Apartmentvertrag“ ist der zwischen BeLLeArTi und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.

3. Vertragsabschluss
3.1. Der Apartmentvertrag kommt durch Unterfertigung der Buchungsbestätigung vom Vertragspartner und von BeLLeArTi zustande.

4. Gegenstand des Apartmentvertrages
4.1. Gegenstand des Apartmentvertrages ist jeweils eines der BeLLeArTi Apartments. Die Apartments bestehen alle aus mindestens einem Vorraum, einem Bad, einem WC und einer Küche/Wohnküche und einer Schlafgelegenheit. Der Notausgang ist mit einem Leuchtschild gekennzeichnet.
4.2. Die im Apartment befindlichen Geräte, Mobilien und Kunstwerke sind in einer gesonderten Inventarliste aufgelistet. Das Apartment wurde hochwertig renoviert und hat eine gehobene Ausstattungsqualität. In den Räumen des Apartments befinden sich Echtholzparkett, Original-Flügeltüren und Holzkastenfenster.
4.3. Das jeweilige Apartment darf vom Vertragspartner bzw. Kunden nur als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Freizeitgestaltung oder der Nutzung eines durch Erwerbstätigkeit oder Studium verursachten vorübergehenden Ortswechsels verwendet werden.

5. Rücktritt vom Apartmentvertrag und Ersatzunterkunft
5.1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners bzw. Kunden kann der Apartmentvertrag von beiden Vertragspartnern ohne Stornogebühren und Schadenersatz aufgelöst werden.
5.2. Außerhalb des im Punkt 5.1. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners bzw. Kunden nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
3 Monate bis 1 Monat vor dem Ankunftstag -> 30% Stornogebühren
1 Monat bis 1 Woche vor dem Ankunftstag -> 60% Stornogebühren
In der letzten Woche vor dem Ankunftstag -> 90% Stornogebühren
am Ankunftstag und bei Nichterscheinen -> 100% Stornogebühren
5.3. Falls der Vertragspartner bzw. Kunde am vereinbarten Ankunftstag zur vereinbarten Zeit nicht erscheint, besteht für BeLLeArTi keine Pflicht, das Apartment freizuhalten.
5.4. BeLLeArTi kann dem Vertragspartner bzw. Kunden eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn das Apartment oder einer der Räume unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen in diesem Fall auf Kosten von BeLLeArTi.

6. Pflichten des Vertragspartners
6.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung, spätestens aber zum Zeitpunkt der Anreise, das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Darüber hinaus hat der Vertragspartner die gemäß Gebührengesetz 1957 anfallenden Gebühren (allfällige Vergebührungen beziehungsweise Ortstaxe) zu bezahlen. Im vereinbarten Entgelt ist der aliquote Normverbrauch von 250 kwH/Monat für Strom und 585 kwH/Monat für Gas beinhaltet. BeLLeArTi behält sich vor, einen allfälligen Mehrverbrauch in Rechnung zu stellen.
6.2. Der Vertragspartner bzw. Kunde haftet BeLLeArTi gegenüber im Falle eines ihn treffenden Verschuldens für alle aus einer verspäteten Zahlung resultierenden Kosten (z.B.: Rechtsanwaltskosten), die BeLLeArTi zur notwendigen Rechtsverfolgung entstanden sind.
6.3. Der Vertragspartner hat vor Bezug des Apartments eine Kaution zu hinterlegen. Diese dient zur Abdeckung sämtlicher aus dem Apartmentvertrag anfallenden Ansprüche von BeLLeArTi gegenüber dem Vertragspartner bzw. Kunden, welcher Art auch immer. Entstehen derartige Ansprüche bereits während des Aufenthaltes im Apartment, ist BeLLeArTi berechtigt, diese Ansprüche aus der Kaution sofort abzudecken. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, binnen 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung von BeLLeArTi den Kautionsbetrag wieder auf den vollen Betrag aufzufüllen.
6.4. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist verpflichtet das bezogene Apartment pfleglich zu behandeln, einmal monatlich mit BeLLeArTi einen Termin für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Apartment zur Prävention von Reparaturen zu vereinbaren und zu diesem Termin BeLLeArTi oder einem von ihr Beauftragten den Zutritt zum Apartment zu gewähren und das Apartment in ordnungsgemäßem Zustand – wie übernommen – sowie frei von durch die Benutzung verursachte Schäden und Mängel an BeLLeArTi zurückzustellen. Der Vertragspartner haftet BeLLeArTi gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Kunde oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners oder des Kunden Leistungen von BeLLeArTi entgegennehmen, verursachen oder nicht gleich nach Entdecken des Schadens BeLLeArTi melden.
6.5. Jegliche Veränderung des bezogenen Apartments ist untersagt. Auftretende Mängel sind unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.
6.6. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist nicht berechtigt, dritte Personen – außer der bei Abschluss des Apartmentvertrages bekanntgegebenen Personen – ohne Zustimmung von BeLLeArTi im Apartment für längere Zeit (länger als 24 Stunden) aufzunehmen oder in diesem Unterkunft zu gewähren.
6.7. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist verpflichtet, die von BeLLeArTi nach den allgemeinen Bedürfnissen des Hauses erlassene und diesen Bedürfnissen jeweils anzupassende Hausordnung einzuhalten. Die jeweils gültige Fassung der Hausordnung hat der Vertragspartner bzw. Kunde bei Übergabe der Apartmentschlüssel erhalten. Die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt gegenüber diesen AGB subsidiär. Das Musizieren ist nur mit schriftlicher Zustimmung von BeLLeArTi gestattet. Im Apartment ist es verboten zu rauchen. Sämtliche durch Zuwiderhandeln des Rauchverbotes oder der Hausordnung entstandenen Schäden werden auf Kosten des Vertragspartners bzw. Kunden behoben und Renovierungsarbeiten von BeLLeArTi auf dessen Kosten durchgeführt.
6.8. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist verpflichtet die Kücheneinrichtung samt den Geräten und dem Geschirr in gleichem unversehrtem und geputztem Zustand, wie bei Übernahme, zurückzugeben. Die Ceranfelder sind daher nach jeder Verwendung gründlich zu säubern. Kühlschrank, Geschirrspüler, Kochfeld, Ofen etc. müssen von Lebensmitteln und Geschirr leer geräumt und sauber sein, andernfalls weitere Kosten für eine Sonderreinigung und bei Schäden für Schadenersatz von BeLLeArTi verrechnet werden.
6.9. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist verpflichtet das Apartment täglich zu lüften, jedoch bei Regen und bei Verlassen des Apartments die Fenster zu schließen und geschlossen zu halten. Sämtliche Schäden, die durch Nichtbeachten dieser Verpflichtung entstehen, sind auf Kosten des Vertragspartners bzw. Kunden zu beheben.
6.10. Der Vertragspartner bzw. Kunde erhält bei Übergabe des Apartments standardmäßig ein Schlüsselset für das Apartment. Sollte der Vertragspartner bzw. Kunde weitere Schlüsselsets benötigen, sind diese über BeLLeArTi anzufordern, wobei nicht mehr als 3 Schlüsselsets an den Vertragspartner bzw. Kunden pro Apartment ausgefolgt werden. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung von BeLLeArTi Schlüssel des Apartments nachzumachen. Sollte der Vertragspartner bzw. Kunde Schlüssel verlieren, ist dieser
Schlüsselverlust unverzüglich BeLLeArTi zu melden und der Austausch des Schlosses sowie die Erstellung der neuen Schlüssel dafür auf Kosten des Vertragspartners bzw. Kunden vorzunehmen. Sämtliche Schäden, die durch Nichtbeachten dieser Meldeverpflichtung entstehen, sind auf Kosten des Vertragspartners bzw. Kunden zu beheben.

7. Rechte und Pflichten von BeLLeArTi
7.1. BeLLeArTi oder ein von ihr Beauftragter ist berechtigt das Apartment einmal monatlich gegen vorherige Anmeldung zur Prävention von Reparaturen für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, aus triftigem Grund bei Gefahr im Verzug jederzeit, sonst gegen vorherige Anmeldung, das bezogene Apartment zu betreten.
7.2. BeLLeArTi ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem ihrem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

8. Haftungsbeschränkungen
8.1. Der Vertragspartner bzw. Kunde sowie die mit diesem einziehenden Personen benützen das Apartment, das Haus und alle im Apartment befindlichen Gegenstände auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. BeLLeArTi Apartments sind nicht kindersicher eingerichtet. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die BeLLeArTi Apartments in Gründerzeithäusern befinden und die in den Apartments befindlichen Kastenfenster keine Kindersicherung aufweisen. Sollten Kindersicherungsmaßnahmen für ein BeLLeArTi Apartment gewünscht werden, hat der Vertragspartner bzw. Kunde eine schriftliche Genehmigung von BeLLeArTi einzuholen und sodann die bewilligten Kindersicherungsmaßnahmen auf eigene Rechnung selbst durchzuführen. Durch die Verweigerung einer Kindersicherungsmaßnahme können ebenfalls keine Schadenersatz- oder Regressansprüche geltend gemacht werden. Jegliche aus der Benutzung des Apartments abzuleitende Schadenersatz- oder Regressansprüche sind ausgeschlossen.
8.2. Für alle vom Vertragspartner bzw. Kunden sowie von mit diesem einziehenden Personen eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.
8.3. Es wird ein Internetzugang mit WLAN zur Verfügung gestellt. Der Wohnungsnutzer haftet während der Mietzeit für die Nutzung und eventuellen Missbrauch bzw. durch Missbrauch (z.B. Filesharing, illegaler Musiktausch, Besuch/-Download von illegalen Film-/Videoplattformen) entstehende Kosten (Schadenersatz, Anwalts-, Verfahrenskosten…). Der Mieter stellt den Vermieter/Anschlussinhaber hiermit ausdrücklich von jeglicher Haftung frei. Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die einwandfreie Funktion des Internetanschlusses bzw. für eingeschränkte Geschwindigkeiten infolge netzbedingter Überlastung.
8.4 . Der Vermieter übernimmt keine Haftung für zeitweilige Abschaltungen der Energieversorgung, z.B. Strom, Gas, Wasser etc.

9. Tierhaltung
9.1. Tiere dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von BeLLeArTi und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in das bezogene Apartment gebracht werden.
9.2. Der Vertragspartner bzw. Kunde, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
9.3. Der Vertragspartner bzw. Kunde, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier- Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist BeLLeArTi vorzulegen. Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften BeLLeArTi gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen, die BeLLeArTi gegenüber Dritten zu erbringen hat.

10. Verlängerung des Aufenthaltes im Apartment
Der Vertragspartner bzw. Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann BeLLeArTi der Verlängerung des Apartmentvertrages zustimmen. BeLLeArTi trifft dazu keine Verpflichtung. Durch Fortsetzung der Benützung des Apartments über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus oder durch Entgeltzahlungen über den vereinbarten Betrag hinaus tritt keine stillschweigende Verlängerung oder Erneuerung des Apartmentvertrages ein.

11. Beendigung des Apartmentvertrages
11.1. Der Apartmentvertrag kann nur auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden und endet daher automatisch mit Zeitablauf. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
11.2. Der Apartmentvertrag ist grundsätzlich unkündbar. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist BeLLeArTi berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des Apartmentvertrages kann nur in Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Vereinbarung mit BeLLeArTi erfolgen.
11.3. Durch den Tod eines Kunden endet der Apartmentvertrag.
11.4. BeLLeArTi ist berechtigt, den Apartmentvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. Kunde
a. von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Beauftragten oder den im Haus wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b. das Apartment vertragswidrig gebraucht oder die Hausordnung missachtet. Ein vertragswidriger Gebrauch liegt vor, wenn der Vertragspartner bzw. Kunde die Bestimmungen dieser AGB oder des Apartmentvertrages über die Benützung bzw. den Verwendungszweck des Apartments oder über das Verhalten im Haus, im Apartment oder gegenüber anderen Hausbewohnern verletzt;
c. von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Aufenthaltsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
d. die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt oder gegen den Vertragspartner bzw. Kunden Exekution geführt, ein Insolvenzantrag gestellt oder über dessen Vermögen ein Konkurs-, Ausgleichs- oder Vorverfahren eröffnet wird.
11.5. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann BeLLeArTi den Apartmentvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder BeLLeArTi von seiner Vertragserfüllungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

12. Erkrankung oder Tod des Kunden
BeLLeArTi hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Kunden oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
a. notwendig gewordene Raumdesinfektion,
b. unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung dieser Gegenstände
c. Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
d. vereinbartes Entgelt, soweit die Räumlichkeit vom Kunden in Anspruch genommen wurden, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä.,
e. allfällige sonstige Schäden, die BeLLeArTi entstehen.

13. Gerichtsstand und Rechtswahl
13.1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft das sachlich zuständige Gericht am Sitz von BeLLeArTi, wobei BeLLeArTi überdies berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
13.3. Ist der Vertragspartner Verbraucher und hat seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort 1) in Österreich, können Klagen gegen den Verbraucher am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers oder am für das Mietobjekt sachlich und örtlich zuständigen Gericht eingebracht werden.
2) in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, ist das für das Mietobjekt örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
3) in einem nicht unter a. oder b. genannten Land, ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von BeLLeArTi, wobei BeLLeArTi überdies berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

14. Sonstiges
14.1. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich am letzten Tag der Frist (24 Uhr) an der zuletzt bekanntgegebenen Anschrift zugegangen sein.
14.2. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.